Schulordnung
Erfolgreiche Arbeit und friedliches Zusammenleben ist unser gemeinsames Ziel!
1. Vor dem Unterricht
1.1. Im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen ist angemessene Kleidung zu tragen.1.2. Fahrräder sind am Abstellplatz in die Ständer abzustellen. Das Herumfahren auf dem Schulgelände ist verboten.
1.3. Für die FahrschülerInnen und SchülerInnen mit besonderer Erlaubnis ist um 6.55 Uhr Einlass. Für alle SchülerInnen ist die Schule ab 7.35 Uhr geöffnet.
1.4. In der Schule tragen die SchülerInnen Hausschuhe mit nicht abfärbender Sohle. Die Haus- und Turnschuhe sowie die Turnbekleidung sind zu kennzeichnen und in Stoffsäckchen im Spind aufzubewahren.
1.5. Das Handy ist vor Unterrichtsbeginn im Spind einzuschließen.
1.6. Alle SchülerInnen müssen sich spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn (beim ersten Glockenzeichen) in ihre Unterrichtsräume begeben um sich vorzubereiten. Mit dem zweiten Glockenzeichen nehmen die SchülerInnen ihre Plätze ein und erwarten in Ruhe die Ankunft der Lehrkraft.
2. Während des Unterrichts
2.1. Am Beginn des Unterrichts grüßen die SchülerInnen die Lehrkraft durch Aufstehen.
2.2. Erscheint 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, so ist dies im Konferenzzimmer oder der Schulleiterin zu melden.
2.3. Die großen Fenster dürfen nur auf Anordnung der Lehrkräfte geöffnet werden.
2.4. Das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken ist nur in den Pausen erlaubt.
3. Pausenregelung
3.1. In der großen Pause am Vormittag kehren alle SchülerInnen in ihre Stammklassen zurück, allerdings ist dann der Aufenthalt auf den Gängen im jeweiligen Stockwerk erlaubt. Ausnahmen: Einkauf beim Bäcker und beim Getränkeautomaten. Die kleinen Pausen dienen dem Gruppenwechsel und dem WC-Besuch.
3.2. Während der Mittagspause gibt es im Schulhaus für auswärtige SchülerInnen eine Mittagsaufsicht. Perger Kinder, die in zumutbarer Entfernung wohnen, verbringen die Mittagspause zu Hause. Ausnahmen nur mit begründetem Ansuchen und Bewilligung.
3.3. Bei Schönwetter kann die Mittagsaufsicht im Schulgarten sein.
4. Nach dem Unterricht
4.1. Nach Unterrichtsschluss sind die Plätze und Kästen aufzuräumen sowie die Tafel zu löschen. Alle Sessel sind auf die Tische zu stellen, das Licht ist abzudrehen und die Fenster zu schließen. Die dafür eingeteilten Ordner stellen die Lehrmittel zurück.
4.2. Die Klassenordner sorgen für die allgemeine Ordnung in der Klasse (Fenster, Licht, Tafel, Regale, Jalousien, Müllentsorgung, etc.).
4.3. Im Anschluss begeben sich alle Kinder in die Garderobe und verlassen
dann unverzüglich das Schulgebäude. Ein unbeaufsichtigter Aufenthalt am Schulgelände ist untersagt.4.4. Laufen, Drängeln und Lärmen ist gefährlich bzw. störend und daher verboten.
5. Besondere Bestimmungen
5.1. Ohne Begleitung eine Lehrkraft ist den SchülernInnen das Betreten des Konferenzzimmers nicht erlaubt. Nur in dringenden Fällen darf eine Lehrkraft aus dem Konferenzzimmer heraus gebeten werden.
5.2. Das Abholen und Zurückstellen von Lehrmitteln besorgen nur die von der jeweiligen Lehrkraft eingeteilten SchülerInnen.
5.3. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Klasse oder in der Garderobe aufbewahrt werden. In Verlust geratene Gegenstände sind dem Klassenvorstand zu melden, nach ev. Fundgegenständen ist bei der Schulleiterin nachzufragen.
5.4. Die Mülltrennung ist laut Kennzeichnung der Behälter in allen Klassen und Gruppenräumen durchzuführen.
5.5. Den Anordnungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und des gesamten Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
5.6. Im Brand- oder Katastrophenfall gilt die in den Klassen und im Schulhaus ausgehängte Brandschutzordnung.
5.7. Schülerinnen und Schüler, die den katholischen Religionsunterricht nicht besuchen, verbringen diese Zeit in den ihnen zugewiesenen Räumen bzw. werden anderen Klassen zugeteilt.
5.8. Der Getränkeautomat darf vor dem Unterricht, in der großen Pause und in der Mittagspause benützt werden. Ausnahmen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis.
6. Allgemeines Benehmen in und außerhalb der Schule
6.1. Die SchülerInnen müssen sich so verhalten, dass das Ansehen der Schule gewahrt bleibt. Das gilt besonders für Schulveranstaltungen, den Schulweg und im Schulbus.
6.2. Jede Verunreinigung des Schulgebäudes und des Schulgeländes ist zu unterlassen. Mutwillig verursachte Schäden müssen ersetzt werden.
6.3. In der Schule ist Kaugummi nicht erlaubt.